Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Gültigkeit der Bestimmungen

1.1. Die Agentur Laut & Sichtbar GmbH (nachfolgend Laut & Sichtbar genannt), mit dem Firmensitz in der Ringstraße 17a, 26721 Emden, erbringt alle ihre Angebote und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB). Dies gilt auch für alle künftigen Laut & Sichtbar-Leistungen, auch wenn die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden.

Mit Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit der Laut & Sichtbar-Bestimmungen an. Entgegenstehende AGB oder Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von Laut & Sichtbar selbst im Falle der Leistung oder Lieferung nicht anerkannt und sind somit nicht Vertragsbestandteil. Es sei denn, Laut & Sichtbar hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2. Für alle Rechtsgeschäfte mit Laut & Sichtbar sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

1.3. Laut & Sichtbar ist berechtigt diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 2 Wochen zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Falle hat der Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht. Widerspricht der Auftraggeber inner-halb von zwei Wochen nach Bekanntgabe nicht, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

§2 Vertragsangebot & Vertragsabschluss

2.1. Mit der Auftragserteilung an Laut & Sichtbar durch den Auftraggeber per Brief, E-Mail, schriftlich, telefonisch oder durch das Anklicken des digitalen Buttons „Angebot annehmen“, erkennt der Kunde diese AGB für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an.

2.2. Die Vertragsangebote sind freibleibend und unverbindlich. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Dem Auftraggeber wird in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und Laut & Sichtbar zurückzutreten.

2.2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Laut & Sichtbar eine Bestell- oder Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt oder der Auftraggeber ein Angebot unterzeichnet und schriftlich zurücksendet. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung und mit Beginn der Arbeit wird allgemein eine Abschlagszahlung von 30 Prozent der Auftragssumme berechnet, sofern nicht anders vereinbart ist.

§3 Ablauf von Aufträgen

3.1. Die Vertragsabwicklung erfolgt grundsätzlich in fünf Phasen: Briefing-, Entwurfs- und Produktionsphase, Korrekturphase und Freigabephase.

3.2. Grundlage für die Auftragserfüllung ist die Projektbeschreibung (Briefing), die Laut & Sichtbar vom Auftraggeber schriftlich erhält, oder im Zusammenspiel mit dem Auftraggeber (in Gesprächen, Workshops, usw.) und aufgrund zur Verfügung gestellter Unterlagen und Informationen (Zahlen, Hintergründe, usw.) formuliert. Eine gegebenenfalls von Laut & Sichtbar verfasste schriftliche Projektbeschreibung (Re-Briefing) ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Später auftretende Änderungswünsche, die im Re-Briefing nicht vereinbart wurden, können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

3.3 Sollte es zu Änderungen im Projektverlauf kommen, muss der Auftraggeber diese schriftlich und in einer angemessenen Zeit einreichen. Nur so ist die Berücksichtigung gewährleistet.

§4 Terminabsprachen

4.1. Laut & Sichtbar ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. Eine Frist für die Fertigstellung gibt es jedoch nur, wenn diese zuvor schriftlich vereinbart worden ist. Somit haftet die Agentur nicht für Verluste, die dem Kunden durch eine eventuelle Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen.

4.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von Laut & Sichtbar angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen vollständig zur Verfügung stellt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4.3. Höhere Gewalt und Naturkatastrophen entbinden Laut & Sichtbar von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten Laut & Sichtbar eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfristen, gleichgültig, ob diese im eigenen Betrieb, dem des im Auftrag von Laut & Sichtbar tätig gewordenen Lieferanten oder bei einem Unterlieferanten eintreten.

4.4. Teillieferungen und -leistungen durch die Agentur sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung als selbstständige Leistung.

§5 Vertragslaufzeiten

5.1. Bei allen rein digitalen Dienstleistungen, insbesondere SEO-Betreuung, Social Media Management, Wartungsverträge wie Webhosting, Website-Backup oder WordPress Update Manager beläuft sich die Mindestlaufzeit auf 12 Monate. Sofern der Vertrag nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit, zum Ende des Monats, schriftlich gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit automatisch um weitere 12 Monate.


5.2 Bei allen Dienstleistungen im Bereich der Content Creation insbesondere Videoproduktion, Audioproduktion oder Live-Stream sind die Vertragslaufzeiten projektiert und werden mit dem Auftraggeber besprochen und vereinbart. Es wird eine Mindestlaufzeit von 5 Werktagen vorausgesetzt.

 
5.3. Sofern im Angebot oder der Auftragsbestätigung eine andere Mindestlaufzeit festgehalten ist und daran anschließend keine weitere Laufzeit definiert wird, fällt die oben genannte Gültigkeitsdauer nachfolgend an, sofern keine fristgerechte Kündigung bei Laut & Sichtbar eingegangen ist. Die einzuhaltende Kündigungsfrist beläuft sich dabei auf drei Monate zum erstmaligen Laufzeitende der Zusammenarbeit und muss Laut & Sichtbar schriftlich zukommen. Auftraggeber und Laut & Sichtbar steht es dabei frei, im Auftrag eine andere Frist schriftlich zu definieren. 

§6 Geheimhaltung

6.1. Die der Agentur Laut & Sichtbar übergebenen Informationen gelten nicht als vertraulich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit sich die Agentur Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die Agentur berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offen zu legen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist.

6.2. Laut & Sichtbar verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Auftrag/ -Angebot zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

6.3. Laut & Sichtbar wird durch geeignete vertragliche Abreden mit der für Laut & Sichtbar tätigen Arbeitnehmer und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

§7 Pflichten und Haftung des Auftraggebers

7.1. Der Auftraggeber ist – soweit dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist – zur Mitwirkung bei der Auftragsausführung verpflichtet. Dazu hat er Laut & Sichtbar alle Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel zeitgerecht und auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.

7.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dass für den Auftrag zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.

7.3. Der Auftraggeber stellt Laut & Sichtbar von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Laut & Sichtbar stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

7.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet von allen Daten, die er – gleichgültig in welcher Form – an die Agentur sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. Laut & Sichtbar haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten.

7.5. Laut & Sichtbar ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen (z.B. Domain-Anmeldungen, Webspace-Beschaffungen, Voice-Over-Beschaffungen) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Laut & Sichtbar entsprechende Vollmacht zu erteilen. Dabei tritt Laut & Sichtbar lediglich als Vermittler auf und haftet nicht für die Leistungen Dritter.

7.6. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung der Agentur Laut & Sichtbar abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Laut & Sichtbar im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

7.7. Der Auftraggeber testet alle Agentur-Ergebnisse gründlich auf Mängelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung der Ergebnisse beginnt. Der Kunde trägt dieses Risiko allein.

§8 Urheberrecht und Nutzungsrechte

8.1. Jede Leistung von Laut & Sichtbar erfolgt im Rahmen eines Urheberwerkvertrags, der neben der reinen Werkleistung auch auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werken gerichtet ist. Damit einhergehend sind sämtliche Vorlagen, Dateien, Arbeiten, Rohvideos und sonstige Arbeitsmittel, die von Laut & Sichtbar verwendet werden, geistiges Eigentum von Laut & Sichtbar und verbleiben auch bei ihr. Sofern nicht anders vereinbart, gilt jedes Nutzungsrecht für eine Dauer von 60 Monaten. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts muss in Absprache mit der Agentur vereinbart werden und kann mit Mehrkosten verbunden sein.

8.2. Alle Konzepte, Ideen, Beratungs- und Kreativleistungen (auch Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen, Pitches etc.) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der Agentur Laut & Sichtbar (bzw. den entsprechend im Auftrag von Laut & Sichtbar tätig gewordenen Dienstleistern) die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.

8.3. Die Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen, Ideen und Pitches etc. dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Laut & Sichtbar (bzw. der entsprechend im Auftrag der Agentur Laut & Sichtbar tätig gewordenen Dienstleister) weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt Laut & Sichtbar, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

8.4. Laut & Sichtbar (bzw. der entsprechend im Auftrag der Agentur Laut & Sichtbar tätig gewordenen Dienstleister) überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Laut & Sichtbar.

8.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

8.6 Vorschläge und Weisungen oder sonstige Mitwirkung des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Die Mitwirkung begründet weder eine Übertragung des Urheberrechts – auch nicht teilweise –, noch ein Miturheberrecht.

8.7. Laut & Sichtbar erstellt in der Regel für jeden Auftrag individuelle Strategien, Konzepte und/oder Designs. Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (z.B. bestimmte Fotos oder Illustrationen) werden aber zwangsläufig immer wieder von Laut & Sichtbar für Auftragsbearbeitungen verwendet, so dass der Auftraggeber hieran – auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von der Agentur Laut & Sichtbar (bzw. deren Grafikern, Mockups oder Fonts) erstellten Arbeit – ausdrücklich keine Exklusivrechte erwirbt.

§9 Abnahme

9.1. Die Abnahme hat innerhalb von 14 Arbeitstagen zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

9.2. Wenn nach Ablauf von 14 Arbeitstagen Laut & Sichtbar keine Erklärung zur Abnahme zugeht, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

9.3. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme und erklärt in diesem Zuge den Rücktritt vom Auftrag, behält Laut & Sichtbar den Vergütungsanspruch für bereits begonnene bzw. geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz. Als Schadensersatz kann die Agentur Laut & Sichtbar 75% des, dem Auftrag zugrunde liegenden, Kaufpreises gegenüber dem Auftraggeber einfordern.

9.4. Nach der Abnahme eingereichte Beanstandungen und Reklamationen oder Änderungswünsche sind nicht Gegenstand des Vertrags und bedürfen eines Folgeauftrags

§10 Vergütung

10.1. Soweit vertraglich keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Vergütung für erbrachte Arbeitsleistung (Beratung, Entwürfe, Konzepte, Design, Projektmanagement etc.) nach Zeitaufwand auf Grundlage des vereinbarten Stundensatzes. Die Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

10.2. Die Vergütung von Nutzungsrechten für Leistungen von Laut & Sichtbar erfolgt – wenn nicht anders vereinbart – auf Basis des vereinbarten Stundensatzes mit Laut & Sichtbar. Die Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

10.3. Die Vergütungen für Beratung, Entwürfe, Konzepte, Projektmanagement etc. und die Einräumung der Nutzungsrechte verstehen sich in Euro. Bereits die Anfertigung von Entwürfen jeglicher Art ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist.

10.4. Werden die Entwürfe jeglicher Art in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist die Agentur Laut & Sichtbar berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

10.5. Gegebenenfalls anfallende Kosten und Spesen für Fahrt, Tag- und Nächtigungsgelder, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt.

10.6. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.

10.7. Erstreckt sich ein Auftrag über den im Angebot festgehaltenen Zeitraum ohne Verschulden seitens Laut & Sichtbar, oder erfordert er von Laut & Sichtbar hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten; und zwar 30% der Gesamtvergütung bei der Auftragserteilung, 70% nach Fertigstellung der Arbeiten oder prozentual bei Teilabrechnungen.

§11 Fälligkeit der Vergütung

11.1. Die Vergütung ist nach Abnahme des Entwurfs bzw. der Dienstleistung oder der Teilleistungen (siehe 9.8.) fällig. Die Agentur Laut & Sichtbar stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus. Diese ist sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, es gibt eine einzelvertraglich andere Regelung.

11.2. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist Laut & Sichtbar dazu berechtigt, alle Leistungen einzustellen bis eine Vergütung der ausstehenden Zahlungen erfolgt ist. Hierzu gehört auch das Offline schalten einer Webseite oder Abschalten einer Kampagne.

11.3. Bei Zahlungsverzug kann Laut & Sichtbar die Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe, mindestens aber 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

§12 Gewährleistung für werkvertragliche Arbeitsergebnisse

12.1. Die Agentur Laut & Sichtbar verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

12.2. Die Agentur verpflichtet sich zur kostenlosen Nachbesserung, bei mangelhafter Leistung, wenn die den vertraglichen Vorgaben oder Änderungswünschen nicht entsprachen, nach eigener Wahl. Alles andere bedürfen eines Folgeauftrags.

12.3. Der Auftraggeber hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen und schriftlich zu melden. Bei der möglichen Mängelbeseitigung muss der Auftraggeber die Agentur Laut & Sichtbar nach Kräften unterstützen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler, Fremdprogramme oder nicht von der Agentur durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen.

§13 Haftungsbeschränkungen

13.1. Laut & Sichtbar übernimmt keine Haftung für die korrekte Funktion von Programmen Dritter die für den Kunden z.B. auf seiner Website installiert wurden. Die Agentur kann zudem nicht haftbar gemacht werden für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte.

13.2. Die Agentur Laut & Sichtbar haftet nicht für Schäden, die durch Datenverlust verursacht werden.

13.3. Die Haftung von Laut & Sichtbar beschränkt sich auf Pflichtverletzungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sofern die Agentur Laut & Sichtbar schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, sowie auf die Fälle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

13.4. Zusätzlich beschränkt sich die Schadensersatzhaftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, höchstens jedoch auf den Auftragswert. Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers sind in allen Fällen beschränkt auf das Interesse, welches dieser an der Erfüllung des Vertrags hat.

13.5. Eine weitergehende Haftung auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, als in diesen AGB für Lieferungen und Leistungen vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Insoweit haftet Laut & Sichtbar insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefer- oder Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

13.6. Soweit die Haftung nach den vorstehenden Bedingungen begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Verrichtungsgehilfen oder Erfüllungsgehilfen der Agentur Laut & Sichtbar.

13.7 Für die Funktionalität der eingesetzten Dritt-Software (Plugins) auf Webseiten nachdem diese Online gegangen ist.

13.8 Die im Impressum und Datenschutz von in Webseiten von Auftraggebern angegebenen Informationen sind von der Haftung ausgeschlossen. Gebuchte Leistungen (Erstellung von Datenschutz- und Impressumstexten) werden mit einem speziell dafür entwickelten Generator erstellt und durch den Kunden freigegeben. Durch Freigabe der Daten erlischt die Haftung durch die Agentur.

13.9. Der Agentur Laut & Sichtbar bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen.

§14 Digitale Daten

14.1. Die Agentur Laut & Sichtbar ist nicht verpflichtet, Dateien, Rohvideos oder Layouts, die per Computer oder mit der Kamera erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe dieser Daten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

14.2. Hat die Agentur Laut & Sichtbar dem Auftraggeber Original-Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch die Agentur Laut & Sichtbar geändert werden.

14.3 Die Vorhaltezeit der digitalen Daten bei Laut & Sichtbar bei Videos, Rohdaten, Layouts, Designs, Entwürfe und allen anderen Datenformaten beträgt 12 Monate nach Abschluss des Projekts. Hat der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine Anforderung der Daten schriftlich angekündigt, werden diese restlos auf den Servern und Backupfestplatten gelöscht. Eine nachträgliche Wiederherstellung durch Laut & Sichtbar ist nicht möglich.

§15 Schlussbestimmungen

15.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

15.2. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

15.3. Gerichtstand und Erfüllungsort ist Emden, Deutschland.

15.4. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Laut & Sichtbar die für ihn erstellten Konzepte und Kreativleistungen usw. bei Bedarf als Referenz auf ihrer Homepage und in Social Media ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis ihrer Arbeiten verwenden darf. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, in die ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste der Agentur Laut & Sichtbar aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben Projekte, die Laut & Sichtbar im Rahmen für Agenturen ausführt, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und Laut & Sichtbar um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.

15.5. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten von Laut & Sichtbar Laut & Sichtbar Laut & Sichtbar Laut & Sichtbar Laut & Sichtbar Laut & Sichtbar gespeichert werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

15.6. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder Teilbestimmungen tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.